Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Sahin Transport (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich Verzollung, Transport, Spedition und Logistik.
- Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Einbeziehung der ADSp / anwendbare Bestimmungen
- Für speditionelle Leistungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und diese wirksam einbezogen wurden.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) über das Fracht-, Speditions- und Lagergeschäft (§§ 407 ff. HGB) sowie – bei grenzüberschreitenden Beförderungen auf der Straße – die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Anfragen des Auftraggebers – etwa über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch – stellen noch keinen Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Ausführungsbeginn zustande.
- Kostenvoranschläge und angegebene Transportzeiten sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt, unverbindliche Richtwerte.
§ 4 Leistungsumfang
- Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeigneter Dritter (z. B. Frachtführer, Subunternehmer) zu bedienen.
- Angaben zu Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, nur ungefähre Angaben. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Verkehrs- oder Betriebsstörungen verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 5 Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere zutreffende Angaben zu Art, Beschaffenheit, Wert, Menge, Maßen und Gewicht des Gutes sowie zu Absender- und Empfängeradressen.
- Gefährliche Güter (Gefahrgut/ADR), besonders wertvolle oder diebstahlgefährdete Güter sowie Güter mit besonderen Anforderungen (z. B. Temperaturführung) sind vor Auftragserteilung ausdrücklich und in Textform anzuzeigen.
- Der Auftraggeber ist für eine beförderungs- und umschlagsichere Verpackung sowie für die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Gutes verantwortlich, soweit die Verpackung nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang gehört.
- Für Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber.
§ 6 Verzollung
- Übernimmt der Auftragnehmer Zollabfertigungen, handelt er nach den Weisungen und auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben.
- Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zollrelevanten Angaben (z. B. Warentarifnummern, Ursprung, Zollwert) ein und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Nachforderungen, Abgaben, Bußgeldern oder sonstigen Nachteilen frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Nicht vorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Mehraufwendungen (z. B. Wartezeiten, Umleitungen, zusätzliche Zölle oder Abgaben) können gesondert berechnet werden.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von [14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftragnehmer stehen die gesetzlichen Pfand- und Zurückbehaltungsrechte, insbesondere nach §§ 441, 464, 475b HGB, zu.
§ 9 Haftung
- Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. HGB, CMR) sowie – soweit wirksam einbezogen – nach den ADSp, einschließlich der dort geregelten Haftungshöchstbeträge.
- Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht (z. B. HGB, CMR) höhere Haftung vorsieht.
§ 10 Versicherung
Eine Transportversicherung (Warenversicherung) wird nur auf ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten eingedeckt. Ohne eine solche Weisung besteht kein über die gesetzliche bzw. speditionsübliche Haftung hinausgehender Versicherungsschutz für das Gut.
§ 11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Anordnungen, Grenzschließungen, Pandemien) befreien den Auftragnehmer für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von seinen Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG); bei grenzüberschreitenden Straßentransporten bleiben die zwingenden Vorschriften der CMR unberührt.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist Lörrach.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.